Barrierefreiheit geprüft
2017 wurde der Client nach der "Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung" (BITV) geprüft. Der Prüfbericht bescheinigt eine gute Zugänglichkeit des WebClient für Menschen mit Behinderung. Die Prüfkriterien für barrierefreie Webseiten sind in der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0) zusammengefasst. Sowohl für die interne Prüfung bei der Entwicklung als auch zur Prüfung durch externe Prüfinstanzen steht der BITV-Test als Prüfverfahren zur Verfügung. Die Prüfkriterien umfassen Aspekte der allgemeinen Bedienung sowie technische Voraussetzungen, die anhand verschiedener Prüfschritte bewertet werden können.
Mit der Stiftung Pfennigparade bestand bereits im Vorfeld der Prüfung ein enger Dialog. Es fanden gemeinsame Workshops und eine intensive Beratung durch die Stiftung statt. Der gesamte Prüfungsprozess wurde zweistufig durchgeführt: Der eigentlichen Prüfung ging ein entwicklungsbegleitender Test voraus. Vertreterinnen und Vertreter der Stiftung konnten so die PDV bereits während der Produktentwicklung auf erforderliche Veränderungen aufmerksam machen. Am 13. Juni 2017 erfolgte durch die Münchener Stiftung dann die Prüfung der Anwendung auf Barrierefreiheit. Die Testerinnen und Tester haben nach eingehender Prüfung für den PDV-WebClient der VIS-Suite 92 von 100 möglichen Punkten erteilt.