WohnungsbauförderungÜbersicht Gegenstand der Wohnungsbauförderung ist die Erfassung und Bearbeitung von Anträgen zur Erlangung von Fördermitteln für
Die Fachapplikation bildet das Antragsverfahren für die Bewilligung von Vorhaben ab, die im Zuständigkeitsbereich der Wohnungsbauförderung fallen. Dabei werden entsprechende Antragsdaten erfaßt, die Kostenaufstellung und die Finanzierung des Vorhabens geprüft und eine Entscheidung über die Förderung des Vorhabens gefällt. Durch eine vorhandene Integrationsmöglichkeit in das Verwaltungs-Informations-System VISkompakt kann eine elektronische Akte geführt werden. Im VISkompakt werden die Dokumente des Antragsverfahrens abgelegt. Aus der Fachapplikation heraus werden neue VIS-Vorgänge und VIS-Dokumente erzeugt. Die Ablage der neuen Objekte erfolgt vorgangsbezogen. Im erzeugten Vorgang können weitere Schriftstücke des Antragsverfahrens, die außerhalb der Fachapplikation entstanden sind, abgelegt werden. Die Fachapplikation kann weiterhin in die Fachapplikation Städtebauförderung integriert werden (separate Beschreibung). Die Integration erstreckt sich auf den gegenseitigen Zugriff auf Informationen, die gemeinsame Nutzung von Grunddaten und von Programmmodulen.
Die Wohnungsbauförderung ist eine Gemeinschaftsenwicklung mit dem Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar.
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