Die elektronische Akte im Bundespatentgericht.

Dr. Norbert Mayer  

Das Bundespatentgericht hat im Jahr 2003 die BundOnline-Dienstleistung „Elektronischer Rechtsverkehr in einzelnen Verfahren“ online gestellt. Seit 2006 führt es das  Projekt „Elektronische Gerichts- und Verwaltungsakte“ (EGuVA) durch, um die elektronische Registratur, Aktenführung und Vorgangsbearbeitung in sämtlichen Senaten und allen Verwaltungsreferaten einzusetzen.

Ein vergleichsweise junges Gericht

Das Bundespatentgericht mit Sitz in München ist ein Oberes Bundesgericht, das für Verfahren auf dem Gebiet des gewerblichen  Rechtsschutzes zuständig ist, soweit es darum geht, dass ein Schutzrecht gewährt, versagt oder wieder entzogen werden soll.

Das Bundespatentgericht wurde am 1. Juli 1961 gegründet und ist damit ein vergleichsweise junges Gericht des Bundes. Mit seinen 29 Senaten gehört es zu den größten Bundesgerichten. Als Besonderheit ist anzumerken, dass hier auch Richter (technische Mitglieder) tätig sind, die in einem Zweig der Technik sachverständig sind.

Elektronischer Rechtsverkehr

Die Bundesregierung verfolgt seit 2002 im Rahmen verschiedener Initiativen, u. a. durch Schaffung der notwendigen rechtlichen Voraussetzungen, das Ziel, den elektronischen Rechtsverkehr in der Bundesrepublik einzuführen. Der elektronische Rechtsverkehr betrifft einerseits die sichere, rechtsverbindliche, bidirektionale elektronische Kommunikation zwischen Verfahrensbeteiligten und den Gerichten und umfasst andererseits auch die gerichtsinterne elektronische Aktenführung, elektronische Sachbehandlung(Vorgangsbearbeitung) und die elektronische Archivierung. Anforderungen an den elektronischen Rechtsverkehr sind nicht nur die Möglichkeit eines rechtssicheren Austauschs von Dokumenten (z.B. Anträge, Klageschriften, gerichtliche Entscheidungen), sondern auch die Aktenverständlichkeit, Aktenwahrheit, Aktenvollständigkeit und Aktenbeständigkeit bei der elektronischen Aktenführung. Das elektronische  Verfahren muss also einen äquivalenten Ersatz für die erprobten  Verfahren beim Umgang mit papiergebundenen  Dokumenten bieten.

Das Bundespatentgericht hat im Jahr 2003 die BundOnline-  Dienstleistung „Elektronischer Rechtsverkehr in einzelnen  Verfahren“ online gestellt, die es auf Basis seiner elektronischen  Poststelle den Verfahrensbeteiligten erlaubt, Dokumente  elektronisch einzureichen.

Projekt „Elektronische Gerichts- und  Verwaltungsakte“

Weiterhin führt das Bundespatentgericht seit 2006 das  Projekt „Elektronische Gerichts- und Verwaltungsakte“  (EGuVA) mit der Zielsetzung durch, die elektronische Registratur,  Aktenführung und Vorgangsbearbeitung in sämtlichen  Senaten und allen Verwaltungsreferaten einzusetzen.Durch die Verwendung eines einheitlichen Vorgangsbearbeitungssystems  sowohl für die gerichtlichen als auch die verwaltungsbedingten  Aufgaben werden Synergieeffekte bei der  elektronischen Aktenführung und -bearbeitung erreicht.

Elektronische Verwaltungsakte

Der erste Teil des Projekts ist die Einführung der elektronischen  Verwaltungsakte auf der Grundlage von VISkompakt  in sämtlichen Verwaltungsbereichen des Bundespatentgerichts,  um so Erfahrungen für den Umgang mit der  elektronischen Gerichtsakte (gerichtliche Verfahrensakte)  zu sammeln. Denn als DOMEA-zertifiziertes Softwareprodukt  ist VISkompakt wesentlich für Verwaltungsaufgaben  entwickelt und konzipiert worden. Nach Abschluss einer  erfolgreichen Pilotphase, notwendigen organisatorischen  Veränderungen (insbesondere Aktenplankonsolidierung  und Reorganisation von Verwaltungsabläufen), erfolgreicher  Evaluierung und entsprechenden Schulungen der Mitarbeiterinnen  und Mitarbeiter wurde mit Beginn des Jahres  2009 die flächendeckende Umstellung auf die elektronische  Verwaltungsakte für General- und Sammelakten erreicht.

Dies ermöglicht eine medienbruchfreie, referatsübergreifende  Abwicklung von Verwaltungsvorgängen. Für die Leitungsebene  im Bundespatentgericht wurde ein sogenannter Aufgabenexplorer entwickelt, der die schnelle Durchsicht der  Posteingänge und Abzeichnung der Geschäftsgänge mit jeweils  nur einem Klick ermöglicht.

Elektronische Gerichtsakte

Der zweite Teil des Projekts EGuVA betrifft die Einführung  der elektronischen Gerichtsakte im Rahmen des elektronischen  Rechtsverkehrs. Gemäß der für das Bundespatentgericht  gültigen Rechtsverordnung über die elektronische  Aktenführung (EAPatV) können die Gerichtsakten seit 1.  März 2010 ganz oder teilweise elektronisch geführt werden.  Die elektronische Gerichtsakte wird derzeit in verschiedenen  (Technischen) Beschwerdesenaten in der Praxis (auch im  Rahmen von mündlichen Verhandlungen) erprobt. Als Ergebnis  ergibt sich folgendes Konzept für die elektronische  Gerichtsakte im Bundespatentgericht:

Konzept der elektronischen Gerichtsakte im Bundespatentgericht: 

 

  • Justizfachsystem GO§A: Metadatenverwaltung (Verfahrensbeteiligte,  Termine, Verfahrensdaten, Besetzung,  usw.), Formularverwaltung, Schreibauftragstechnik,  Register, Kalender, Listen, Statistik  PDV NEWS · Ausgabe 02:2010 Die elektronische Akte im Bundespatentgericht 
  • Kopplung GO§A VISkompakt: Metadaten- und  Dokumentenübertragung; Anlegen, Aufruf und Aktualisierung  elektronische Akte
  • VISkompakt: Dokumentenverwaltung mit speziellen  Metadaten, Vorgangsbearbeitung, Formularverwaltung,  Termin- und Fristenkontrolle, Rechtekonzept, Signatur,  Verschlüsselung, Such- und Sortierfunktionen, …
  • Scanverfahren: Übernahme von Papierdokumenten mit  Metadaten direkt in die elektronische Akte durch spezielle  Formulare
  • Erzeugung von „Zweitakten“ im pdf-Format (Auswahl  und Sortierung der Dokumente, Erstellung Inhaltsverzeichnis)
  • pdf-Zweitakte: Arbeitsexemplar für die Richter mit Lesezeichen,  Anmerkungen und Kommentaren; auch genutzt  für die externe Akteneinsicht (verschlüsselt)
  • Bearbeitungstools: pdf-Viewer, Normfall Manager, ….
  • Elektronische Poststelle des Bundespatentgerichts 

 

Als Basis für die elektronische Gerichtsakte steht im Rechtsprechungsbereich  das seit 1990 kontinuierlich weiterentwickelte  Justizfachsystem GO§A zur Verfügung. Eine automatische  Aktenzeichenvergabe unterstützt die Zentrale  Eingangsstelle bei der Aktenanlage und bei der Zuweisung  der Verfahren zu den einzelnen Senaten. Die Beteiligtenund  Verfahrensdaten der Beschwerden bzw. Klagen werden  erfasst und verwaltet. Alle Formulare für die interne Verwaltung  und die externe Kommunikation mit den Verfahrensbeteiligten  werden mit Hilfe eines Bausteinsystems durch die  Schreibauftragstechnik erstellt unter Nutzung der in GO§A  gespeicherten Daten. Die gerichtsspezifischen Statistiken  werden ebenfalls mit GO§A erstellt.

Ergänzt wird GO§A seit Mitte 2007 durch VISkompakt.  GO§A steuert hierbei die Aktenanlage in VISkompakt, liefert  die notwendigen Metadaten und ruft die elektronische Akte in VISkompakt auf. In GO§A mithilfe der Schreibauftragstechnik  erstellte Schreiben werden direkt mit speziellen Metadaten  in der elektronischen Akte gespeichert. Über die Funktionen  von VISkompakt erfolgt die Bearbeitung bzw. Ansicht  der elektronischen Akte. Elektronisch eingehende Schriftsätze  können ohne Medienbruch weiterverarbeitet werden. In Papier  eingehende Dokumente werden mithilfe spezieller Scanverfahren  in die elektronische Akte übernommen.

Mit einer Export-Funktion kann von der elektronischen Gerichtsakte  eine sogenannte „pdf-Zweitakte“ erstellt werden,  also eine „Arbeitskopie“ für die Richter, die sie mit Anmerkungen,  Lesezeichen u. ä. versehen können und in der sie  mithilfe einer Volltextsuche nach speziellen Textstellen suchen  können. Zur Arbeit mit der „pdf-Zweitakte“ stehen den  Richtern spezielle Softwaretools zur Verfügung: z.B. PDFXChange  Viewer, Normfall Manager.

Die sogenannte „pdf-Zweitakte“ kann auch im Rahmen der  externen Akteneinsicht den Verfahrensbeteiligten zur Verfügung  gestellt werden.

Für die sichere bidirektionale elektronische Kommunikation  mit den Verfahrensbeteiligten steht die elektronische  Poststelle des Bundespatentgerichts zur Verfügung. Die Datenübertragung  der elektronischen Dokumente durch die  Verfahrensbeteiligten erfolgt beim Einreichen mittels eines  Upload-Verfahrens und die Zustellung gegen Empfangsbekenntnis  durch das Bundespatentgericht mittels eines  Download-Verfahrens in ein persönliches Postfach. Bei einer  elektronischen Zustellung durch das Bundespatentgericht  erhält der Empfänger eine entsprechende E-Mail-Benachrichtigung.

Um elektronische Akten standardmäßig während der  mündlichen Verhandlungen nutzen zu können, werden die  Gerichtssäle im Bundespatentgericht mit der notwendigen  Kommunikations- und Informationstechnik ausgestattet.