7. Anwenderforum für VerwaltungsinformationssystemeEtwa 100 IT-Verantwortliche Öffentlicher Verwaltungen des Bundes, der Länder und Kommunen nahmen an der Fachtagung „Behördenübergreifende Geschäftsprozesse – Auswirkungen der EU-Dienstleistungsrichtlinie“ am 10. und 11. Oktober 2007 in Jena teil. 20 Fachvorträge und Diskussionsrunden setzten sich kontrovers mit der EU-Vorgabe nach einem einheitlichen Ansprechpartner für Dienstleitungen auseinander.
Prof. Dr. Manfred Mayer, Referatsleiter eGovernment der Bayerischen Staatskanzlei, verwies auf die Kollision der gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtung zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie (DLR) und der bundesstaatlichen Föderal- und Kommunalstruktur. Hinsichtlich des in der DLR geforderten einheitlichen Ansprechpartners (EAP) müssen vordringlich geklärt werden: die infrastrukturellen Anforderungen, die notwendigen Funktionalitäten sowie Techniken zur Kollaboration. Bisher sei nicht klar, wer die Aufgaben des EAP in Deutschland übernehmen wird. Rainer Ullrich, Geschäftsführer der Infora GmbH erklärte, dass der EAP nur durch eine durchgängige elektronische Vorgangsbearbeitung sowohl im Front-End als auch im Back-End –Bereich zu realisieren sei. Jutta Lautenschlager, Geschäftsführerin der MICUS Management Consulting GmbH, vertrat die Auffassung, dass Front-End und Back-End integriert betrachtet werden müssten, allerdings die Öffentlichen Verwaltungen im Front-End-Bereich beginnen sollte, um die Fristen der DLR einhalten zu können. Die Realisierung des EAP sei zu komplex, um alle Aufgaben gleichzeitig erfolgreich lösen zu können. Der Geschäftsführer der PDV-Systeme Wolfgang Schulz zeigte sich überzeugt, mit dem Vorgangsbearbeitungs- und Dokumentenmanagement-System VISkompakt den Verwaltungen ein geeignetes Instrument zur Realisierung der DLR zur Verfügung zu stellen. Für das Unternehmen würden sich mit der DLR weitere Geschäftsmöglichkeiten eröffnen. |

